AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bergedorfer Winterdienstes.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Winterdienstleistungen zwischen dem Bergedorfer Winterdienst und seinen Kunden.
§ 2 Leistungsumfang
Der Winterdienst umfasst die Schnee- und Eisbeseitigung auf den vertraglich vereinbarten Flächen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Stadt Hamburg (Hamburgisches Wegegesetz).
§ 3 Ausführungszeiten
Die Räumung erfolgt nach Maßgabe der Wetterlage und in Übereinstimmung mit den Räumpflichtzeiten der Stadt Hamburg.
§ 4 Haftung
Der Bergedorfer Winterdienst übernimmt die vertraglich vereinbarte Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der Räum- und Streuarbeiten im Zeitraum vom 01. November bis 15. April.
§ 5 Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
Der Vertrag wird für eine Saison (01. November bis 15. April) geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Saison, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Beginn der jeweils nächsten Saison.
§ 6 Vergütung
Die Vergütung erfolgt ausschließlich als Saisonpauschale, deren Höhe sich nach der Größe und Beschaffenheit der vertraglich vereinbarten Flächen richtet. Kurzzeit- oder Einzeleinsatzverträge sowie Rabatte oder Sonderpreise werden nicht angeboten.
§ 7 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.